Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 – 31.12.2028.
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in der Gemeinde Altkalen 1 Schöffe, in der Gemeinde Behren-Lübchin 1 Schöffe, in der Gemeinde Finkenthal 1 Schöffe, in der Gemeinde Walkendorf 1 Schöffe und in der Warbelstadt Gnoien 3 Schöffen, die am Amtsgericht Güstrow als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretung bzw. die Stadtvertretung und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rostock schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Hier finden Sie die Bewerbungsformulare zum Download:
Bewerbung Jugendschöffe
Bewerbung Schöffe in allgemeinen Strafsachen
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.schoeffenwahl.de