Jahresrechnung der Gemeinde Walkendorf für das Haushaltsjahr 2020
Die Gemeindevertretung Walkendorf hat in ihrer Sitzung am 07.12.2022 auf der Grundlage des § 60 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) die Jahresrechnung 2020 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.
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