Jahresrechnung der Gemeinde Altkalen für das Haushaltsjahr 2019
Die Gemeindevertretung Altkalen hat in ihrer Sitzung am 27.10.2022 auf der Grundlage des § 60 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) die Jahresrechnung 2019 festgestellt und der Bürgermeisterin die Entlastung erteilt.
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 und die Erläuterungen liegen in der Zeit vom 02.11.2022 bis 15.11.2022 in der Finanzverwaltung des Amtes Gnoien, Teterower Str. 11a in 17179 Gnoien zur Einsichtnahme aus.
Altkalen, den 28.10.2022
Renate Awe
Bürgermeisterin