Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023

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Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 für die Warbelstdt Gnoien und die Gemeinden Altkalen, Behren-Lübchin, Finkenthal und Walkendorf durch öffentliche Bekanntmachung

Die Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, die
im Kalenderjahr 2023 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie
wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz
(GrStG) durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag
festgesetzt. Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die
Rechtswirkung eines Steuerbescheides. Die Grundsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem
Vorjahr unverändert.

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 (PDF)

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