Gewässermahd an den Gewässern 2. Ordnung
Der Wasser- und Bodenverband „Trebel“ führt in seinem Einzugsgebiet die Gewässermahd an den in seiner Unterhaltungslast befindlichen Gewässern 2. Ordnung im folgenden Zeitraum durch:
08.08.2022 – 18.11.2022
Rechte und Pflichten der Unterhaltungsträger sowie der Eigentümer bzw. Anlieger ergeben sich aus den §§ 39, 40, 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), den §§ 62, 63, 66 des Landeswassergesetzes (LWaG) sowie dem § 22 der Verbandssatzung, in ihren jeweils gültigen Fassungen.
Nach § 22 der Verbandssatzung ist eine entsprechende Baufreiheit vom Eigentümer bzw. Anlieger zu gewährleisten und die Unterhaltung an den Gewässern nicht zu beeinträchtigen. Die Eigentümer, Nutzer, Anlieger und Hinterlieger haben das Mähgut aus den Gewässern auf den Ufergrundstücken aufzunehmen.
Anfragen hierzu können gerichtet werden an die Geschäftsstelle des:
WBV „Trebel“ Telefon: 038326/6532-0
Carl- Coppius- Str. 20 Fax: 038326/6532-9
18507 Grimmen
E-Mail: wbv-trebel@wbv-mv.de
Internet: wbv-trebel.wbv-mv.de
gez. Dr. Schnepper
Verbandsvorsteher
Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Trebel“ – Gewässermahd 2022