Öffentliche Bekanntmachung der Gemeindewahlbehörde
Aufforderung zur Benennung von Vorschlägen für die Bildung und Tätigkeit des Wahlausschusses und von Wahlvorständen
Anlässlich der am 09. Juni 2024 stattfindenden Kommunalwahlen fordere ich hiermit gemäß § 10 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 11 Abs. 1 und § 12 Abs. 1 der Verordnung zum Wahlrecht und zu den Kosten der Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlordnung – LKWO M-V) in der derzeit gültigen Fassung, die im Wahlgebiet vertretenden Parteien und Wählergruppen auf, bis zum 11. März 2024 Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Beisitzer und als stellvertretende Beisitzer des Wahlausschusses sowie für die Besetzung der Wahlvorstände vorzuschlagen.
Dabei muss es sich um wahlberechtigte Bürger für den Wahlausschuss aus dem gesamten Amtsbereich, für die Wahlvorstände aus der jeweiligen Gemeinde handeln. Auf die Verpflichtung der Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit und deren Ablehnungsgründe gem. § 12 Abs. 2 LKWG M-V wird hingewiesen. Mitglieder des Wahlvorstandes sowie des Wahlausschusses üben ihre Tätigkeit überparteilich und unabhängig aus.
Sie sind zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Nach § 7 Abs. 3 LKWG M-V dürfen Bewerber und Bewerberinnen sowie Vertrauenspersonen nicht Mitglied der Wahlorganisation sein (Gemeindewahlausschuss und Wahlvorstände). Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter 039971 18260 oder persönlich während der Sprechzeiten des Amtes Gnoien. Vorschläge sind beim Amt Gnoien, Gemeindewahlleitung, Teterower Straße 11 a in 17179 Gnoien oder unter info@amt-gnoien.de einzureichen.